
Mit Hund oder Katze ist die Wohnungssuche spürbar schwieriger: Viele Vermieter zögern, weil sie Lärm, Kratzspuren oder Streit mit Nachbarn befürchten. Wer das Thema offensiv und gut vorbereitet anspricht, hat trotzdem gute Chancen.
Kleintiere wie Hamster, Fische oder Wellensittiche darf ein Vermieter grundsätzlich nicht verbieten. Bei Hunden und Katzen ist eine Erlaubnispflicht im Mietvertrag dagegen zulässig – ein pauschales Verbot in Formularmietverträgen ist laut BGH-Rechtsprechung allerdings unwirksam; es kommt auf eine Einzelfallabwägung an.
Ein einzeiliger Nebensatz („übrigens habe ich noch eine Katze") wirkt beiläufig und weckt Misstrauen. Besser: das Haustier als selbstverständlichen, aber klar benannten Teil des Haushalts in der Selbstauskunft aufführen – genauso wie Kinder oder Mitbewohner.
In deiner Mietermappe kannst du jedes Haustier einzeln mit Art und kurzer Beschreibung eintragen – so wirkt die Angabe transparent und gut vorbereitet statt nachgeschoben, und die KI kann sie stimmig ins Anschreiben einbauen, wenn du das möchtest.
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