
Fast jede Wohnungsbewerbung enthält heute eine Mieterselbstauskunft. Doch nicht jede Frage darin ist rechtlich zulässig – und du musst nicht jede Frage wahrheitsgemäß beantworten.
Nach ständiger Rechtsprechung sind Fragen unzulässig, die keinen sachlichen Bezug zum Mietverhältnis haben. Auf diese Fragen darfst du wahrheitswidrig antworten, ohne dass dies später eine Kündigung rechtfertigt:
Eine vollständige, korrekt ausgefüllte Selbstauskunft zu den zulässigen Punkten beschleunigt deine Bewerbung erheblich – Vermieter entscheiden sich oft für die Bewerbung, die am wenigsten Rückfragen offenlässt. Genau diese Angaben (Einkommen, Beruf, Haushaltsgröße, SCHUFA) bündelt deine Mietermappe automatisch in einer professionellen Mappe.
Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung und stellt die allgemeine Rechtslage vereinfacht dar. Bei konkreten Streitfällen hilft eine Mietrechtsberatung oder der örtliche Mieterverein weiter.
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