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Mieterselbstauskunft: Was muss rein? Die komplette Checkliste

Redaktion Mietermappe24·30. September 2026·4 Min. Lesezeit

Die Mieterselbstauskunft ist das zentrale Formular jeder Wohnungsbewerbung – aber nicht jede Angabe darin ist Pflicht, und nicht jede Frage, die gestellt wird, ist überhaupt zulässig. Diese Checkliste zeigt, was tatsächlich rein muss.

Kurz gesagt: In eine Mieterselbstauskunft gehören Name, Anschrift und Geburtsdatum, Beruf und Arbeitgeber, das monatliche Nettoeinkommen, die Zahl der einziehenden Personen inklusive Haustiere sowie Angaben zu Mietschulden und Räumungsklagen. Dazu legst du Gehaltsnachweise, SCHUFA-Auskunft und eine Ausweiskopie bei. Fragen zu Schwangerschaft, Religion oder Parteizugehörigkeit sind unzulässig. Stand: September 2026.

Rechtlich zulässig sind nach ständiger Rechtsprechung nur Fragen, an denen der Vermieter ein berechtigtes, auf das konkrete Mietverhältnis bezogenes Interesse hat (Grundsatz von Treu und Glauben, § 242 BGB). Für alle darüberhinausgehenden, unzulässigen Fragen gilt das sogenannte „Recht zur Lüge": Eine unwahre Antwort darauf berechtigt den Vermieter später nicht zur Anfechtung oder Kündigung des Mietvertrags.

Pflichtangaben, die praktisch immer gefragt werden dürfen

Fragen, die unzulässig sind – und unwahr beantwortet werden dürfen

Fragen zu Schwangerschaft, Familienplanung, Religionszugehörigkeit, Gewerkschafts- oder Parteimitgliedschaft sowie zur sexuellen Orientierung sind nach ständiger Rechtsprechung unzulässig. Details dazu findest du im Artikel Mieterselbstauskunft: Was Vermieter wirklich fragen dürfen.

Nachweise, die du beilegen solltest

Eine vollständig und korrekt ausgefüllte Selbstauskunft ist kein Selbstzweck: Sie signalisiert dem Vermieter, dass keine Nachfragen mehr nötig sind – und genau das beschleunigt die Entscheidung zu deinen Gunsten.

Du willst wissen, wie deine Angaben bei einer konkreten Anzeige ankommen? Der kostenlose Bewerbungs-Check vergleicht Einkommen, Haushaltsgröße und Bonität mit dem Anzeigentext. Kostenlose und kostenpflichtige Tools zum Ausfüllen findest du im Vergleich digitaler Mieterselbstauskunft-Lösungen.

Bewirbst du dich über ImmoScout24, übernimmt die plattforminterne ImmoScout24-Bewerbermappe einen Teil dieser Angaben automatisch – ersetzt aber nicht die vollständige Selbstauskunft für Bewerbungen außerhalb der Plattform.

Häufige Fragen

Was muss in eine Mieterselbstauskunft rein?

Pflicht sind Name, Anschrift, Geburtsdatum, Beruf, Einkommen, Anzahl einziehender Personen sowie Angaben zu bestehenden Mietschulden. Nicht zulässig sind Fragen zu Schwangerschaft, Religion oder Parteizugehörigkeit.

Welche Fragen sind in der Mieterselbstauskunft 2026 zulässig?

Zulässig sind Fragen mit direktem Bezug zum Mietverhältnis: Identität, Einkommen, Haushaltsgröße, laufende Mietschulden und frühere Kündigungen wegen Zahlungsverzugs.

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