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Mieterselbstauskunft & Bewerbermappe als Student richtig ausfüllen

Redaktion Mietermappe24·12. August 2026·3 Min. Lesezeit

Die Mieterselbstauskunft stellt Studierende vor eine besondere Herausforderung: Viele Felder sind auf Berufstätige mit festem Gehalt ausgelegt – Angaben zu Arbeitgeber, Beschäftigungsdauer oder monatlichem Nettoeinkommen lassen sich so nicht 1:1 übertragen. Trotzdem lässt sich die Auskunft ehrlich und überzeugend ausfüllen.

Berufsangabe: Was du eintragen kannst

Statt „Arbeitgeber" trägst du deine Hochschule und deinen Studiengang ein, ergänzt um das voraussichtliche Ende des Studiums. Das gibt dem Vermieter eine Orientierung zur geplanten Mietdauer, auch wenn kein klassisches Arbeitsverhältnis besteht.

Einkommen: BAföG, Nebenjob, Bürgschaft

Schufa-Feld ohne Historie

Fehlt eine Schufa-Historie, ist das kein Grund, das Feld leer zu lassen. Ein kurzer Hinweis ("noch keine Schufa-Historie vorhanden, da Studienbeginn") in Kombination mit der Bürgschaft wirkt transparenter als eine unbeantwortete Frage.

In deiner Mietermappe lassen sich Studiengang, Bürgschaft und BAföG-Nachweis direkt an den passenden Stellen der Selbstauskunft eintragen – so entsteht ein stimmiges Bild, statt dass der Vermieter bei fehlenden Standardangaben nachfragen muss. Wie du die restliche Bewerbermappe als Student aufbaust, steht im Artikel Bewerbermappe für die Wohnung als Student.

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